Statuten
§1 Name
Unter dem Namen Spigrü besteht eine Vereinigung von Spiessbratenfreunden.
§2 Zweck
Pflege von Kameradschaft, Fröhlichkeit und Lied.
§3 Organisation
a) Generalversammlung
b) Vorstand, derselbe besteht aus Präsident, Aktuar und Kassier.
c) Revisoren
§4 Mitgliedschaft
Die Spigrü besteht aus 10 Mitgliedern. Bei einer Reduzierung bestimmen 7/9 die Neuaufnahme.
§5 Mitgliederbeitrag
Der Jahresbeitrag beträgt Fr. 5.-
§6 Austritte
Den Mitgliedern steht der Austritt aus der Spigrü nach vorheriger, schriftlicher Mitteilung an den Vorstand auf die Generalversammlung frei. Wer im Laufe eines begonnen Kalenderjahres austreten will, hat den Beitrag für dasselbe voll zu entrichten. Kein Mitglied hat bei einem allfälligen Austritt aus der Spigrü Anrecht auf Kasse oder Mobiliar.
§7 Spiessbraten fremder Gesellschaften
Die Spigrü behält sich das Recht vor, fremden Gesellschaften Spiessbraten zu drehen, wofür diesselbe die Tranksame selber zu besorgen haben.
5643 Sins, 1. Juni 1966
Präsident / Aktuar
Wolfisberg Beda / Konrad Klaus
N.B. Diese Statuten ersetzen diejenigen vom 23. November 1963